Wir haben uns auf die Königsklasse der Schuldnerberatung spezialisiert, die außergerichtliche Schuldenbefreiung.
Ablauf:
1. Anschreiben für Ihre Schuldenbefreiung
Unsere Tätigkeit zur Schuldenbefreiung beginnt damit, dass wir Ihre Gläubiger anschreiben und zunächst Ihre aktuelle Schuldensumme erfragen.
Ihre Gläubiger wissen nun, dass Sie von uns vertreten werden und zeitnah ein Lösungsvorschlag von uns unterbreitet wird. Bereits in diesem Stadium setzen viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie aus und es kehrt wieder mehr Ruhe bei Ihnen ein.
2. Rücksprache
Wenn uns alle Gläubiger geantwortet haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das genaue Vorgehen zur Ihrer Entschuldung. Wir teilen Ihnen die Schuldensumme mit und arbeiten anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen exakt auf Sie zugeschnittenen Vergleich aus. Die Höhe der Rate oder der Einmalzahlung wird dabei selbstverständlich mit Ihnen persönlich abgestimmt.
Die Raten zur Schuldenbefreiung werden so festgelegt, dass diese auch von Ihnen bezahlt werden können.
3. Entschuldungsplan zur Schuldenbefreiung
Ihre Gläubiger erhalten nun einen Entschuldungsplan, mit dem Ihre Schuldenfreiheit in einem klar definierten Zeitraum erreicht werden kann.
Wir handeln für Sie einen Kosten – und Zinsstopp aus, die Forderungen werden dabei auf einen genau definierten Betrag festgeschrieben.
4. Nachverhandlungen
Wenn einzelne Gläubiger das Vergleichsangebot ablehnen, erstellen wir individuelle Angebote. Selbstverständlich suchen wir auch das persönliche Vergleichsgespräch mit den Gläubigern, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten.
Schuldenbefreiung durch uns.
Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zur Schuldenbefreiung für Sie.
Ein kleiner Tipp: Noch schneller können wir für Sie handeln, wenn Sie uns Ihren konkreten Fall jetzt im Formular unverbindliche Anfrage schildern. So sind wir bereits mit allen Eckdaten vertraut – bevor wir persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Vorteile eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches
1. Sie ersparen sich ein aufwändiges Insolvenzverfahren
Durch einen Schuldenvergleich erreichen Sie Ihre Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
2. Ihre Schuldbefreiung tritt deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt 6 Jahre
Wir benötigen für die Aushandlung eines Schuldenvergleichs 10 – 14 Wochen. Bei einer Einmalzahlung sind Sie von diesem Zeitpunkt an entschuldet. Ein Insolvenzverfahren benötigt bis zu 6 Jahre.
3. Schuldbefreiung trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen
Sie werden von Ihren Schulden auch dann befreit, wenn die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (v. a. vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Bußgelder – § 302 InsO)
4. Ihr Schufa Eintrag wird bei Einmalzahlung viel schneller entfernt
Wenn Sie Einträge bei der Schufa haben, werden sie 3 Jahre nach dem Ablauf des Jahres einer Einmalzahlung gelöscht. Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchführen, werden Ihre Einträge in etwa 10 Jahre nach dessen Einleitung entfernt.
5. Der außergerichtliche Vergleich ist diskreter: Ihre Entschuldung wird nicht offenbart
Der Schuldenvergleich ist diskreter, weil er nicht offenbart wird. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird hingegen bekanntgemacht.
6. Aus dem Ausland möglich – Sie müssen nicht in Deutschland leben
Eine Insolvenz setzt voraus, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Bei einem Vergleich können Sie auch im Ausland leben.
7. Sie sparen die Gerichtskosten
Schließlich entfallen für Sie die Kosten des Insolvenzgerichts.