Unsere Kosten im Überblick
Außergerichtliche Schuldenregulierung – ohne Insolvenzantrag (gültig ab 01.01.2021) Der Grundpreis beträgt 350,00 € plus je Gläubiger a 30,00 €Anzahl Gläubiger*² | Endpreis |
Bis 3 Gläubiger | 440,00 Euro* |
Bis 5 Gläubiger | 500,00 Euro* |
Bis 10 Gläubiger | 650,00 Euro* |
Bis 15 Gläubiger | 800,00 Euro* |
Bis 20 Gläubiger | 950,00 Euro* |
Bis 25 Gläubiger | 1100,00Euro* |
Ab 25 Gläubiger | nach individueller Vereinbarung |
Im Erstgespräch wird der Schuldnerberater Ihre Situation bewerten und Handlungswege aufzeigen. Sie entscheiden selbst, ob und was Sie tun möchten. Wenn es weitergeht, werden Sie über die entstehenden Gesamtkosten (siehe oben) informiert.
Die Kosten des Erstgespräch (45 Minuten) in Höhe von 150,- Euro werden bei einer Weiterbearbeitung Ihres Falls sogar gutgeschrieben!
Somit wäre Ihre Ertstberatung für Sie kostenlos!Warum zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag?
Das Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag), ist in den Gebühren für den Schuldenbereinigungsversuch nicht enthalten, da Sie diesen grundsätzlich auch selbst ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen können. Die dafür benötigte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches, erhalten Sie von einen unserer Kooperationsanwälten.
Da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch sehr komplex und umfangreich ist, bitten uns viele Ratsuchende darum diesen Antrag auszufüllen und beim Insolvenzgericht einzureichen.
Wegen des Umfangs und der Komplexität eines solchen Antrages, nimmt das Ausfüllen eine entsprechende Zeit in Anspruch.
Sollten Sie es wünschen, dass wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Sie ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, entstehen Ihnen dafür zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag in Höhe von 400,00 €.