Unsere Kosten im Überblick

Außergerichtliche Schuldenregulierung – ohne  Insolvenzantrag (gültig ab 01.01.2021) Der Grundpreis beträgt 350,00 € plus je Gläubiger a 30,00 €
Anzahl Gläubiger*²  Endpreis
Bis 3 Gläubiger 440,00 Euro*
Bis 5 Gläubiger 500,00 Euro*
Bis 10 Gläubiger 650,00 Euro*
Bis 15 Gläubiger 800,00 Euro*
Bis 20 Gläubiger 950,00 Euro*
Bis 25 Gläubiger 1100,00Euro*
Ab 25 Gläubiger nach individueller Vereinbarung
Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: Unsere Preise sind Pauschalpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches. Unsere Preise richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger. So bleiben sie von Beginn an kalkulierbar. Sie enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Und sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Empfänger von Sozialleistungen (Hartz 4, Grundsicherung, etc.) erhalten gegen Nachweis ein Rabatt von 20% auf die Gesamtleistung. Zahlungsweise: Vorkasse per ganz normaler Banküberweisung oder Barzahlung (gegen Quittung). Leider müssen wir bei der Zahlweise auf Vorkasse per Banküberweisung/Barzahlung bestehen, da wir in den letzten Jahren immer wieder einen ganz erheblichen Teil an Zahlungsausfällen hatten, bzw. für unsere erbrachten Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Zuge unserer ehrlichen Mandanten, die an einer raschen Entschuldung interessiert sind und im Zuge unserer sehr moderaten Preisgestaltung, müssen wir auf die Zahlungsweise Vorkasse per Banküberweisung bestehen. Wir bitten Sie daher höflichst um Ihr freundliches Verständnis.

Im Erstgespräch wird der Schuldnerberater Ihre Situation bewerten und Handlungswege aufzeigen. Sie entscheiden selbst, ob und was Sie tun möchten. Wenn es weitergeht, werden Sie über die entstehenden Gesamtkosten (siehe oben) informiert.     

Die Kosten des Erstgespräch (45 Minuten) in Höhe von 150,- Euro werden bei einer Weiterbearbeitung Ihres Falls sogar gutgeschrieben!

Somit wäre Ihre Ertstberatung für Sie kostenlos!  
Warum zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag?

Das Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzantrag), ist in den Gebühren für den Schuldenbereinigungsversuch nicht enthalten, da Sie diesen grundsätzlich auch selbst ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen können. Die dafür benötigte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches, erhalten Sie von einen unserer Kooperationsanwälten.

Da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch sehr komplex und umfangreich ist, bitten uns viele Ratsuchende darum diesen Antrag auszufüllen und beim Insolvenzgericht einzureichen.

Wegen des Umfangs und der Komplexität eines solchen Antrages, nimmt das Ausfüllen eine entsprechende Zeit in Anspruch.

Sollten Sie es wünschen, dass wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Sie ausfüllen und beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, entstehen Ihnen dafür zusätzliche Gebühren für den Insolvenzantrag in Höhe von 400,00 €.