Erstgespräch

Soll sich meine Tätigkeit zunächst auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken, beispielsweise, weil Sie gern wissen möchten, wie Sie sich in einer bestimmten Situation am besten verhalten sollten oder Sie zunächst erst einmal Fragen ganz allgemeiner Art zu einer Problematik haben, dann kommt ein telefonischer Erstberatungsgespräch in Betracht.

Telefonischer Erstkontakt

ca. 20 min
kostenlos

In diesem Gespräch lernen wir uns schon ein wenig kennen. Wir erfragen Ihre Beweggründe und erläutern Ihnen die mögliche Vorgehensweise. Das Gespräch ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.

Wünschen Sie ein ausführliches Beratungsgespräch, dann vereinbaren Sie bitte ein Termin.

Der Gesetzgeber sieht hierfür Kosten bis zu 190,00 € zzgl. USt vor. Sofern Sie Verbraucher sind und Ihr Problem nicht Gegenstand einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ist.

Ich rechne hierfür ein Honorar von 150,00 € für das Erstberatungsgespräch ab. Möchten Sie mich nach dem ausführliches Beratungsgespräch mandatieren, erfolgt eine Anrechnung der Beratungsgebühr des Erstgespräch auf diese weitere Tätigkeit, die mit eigenständigen Gebühren abgerechnet wird.